Q1 2016: UNTERNEHMENSGROSSINSOLVENZEN 2015: ENTWICKLUNG NACH GRÖSSENSTRUKTUR UND ART DER VERFAHREN


Insolvenz Infografik Q1 2016: Unternehmensgroßinsolvenzen 2015

Während die Gesamtzahl an Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr nur um 3,3% auf 23.230 Verfahren gesunken ist, hat sich insbesondere die Anzahl an Verfahren von Unternehmen mit über 20 Mio. € Umsatz und über 100 Mitarbeitern signifikant um ein Drittel auf nunmehr 72 Verfahren reduziert. Das einzig relevante Großverfahren mehreren tausend betroffenen Mitarbeitern und einer hohen Öffentlichwirksamkeit war die Antragstellung der Imtech-Gruppe. Alle anderen Verfahren waren aus dem gesamt-wirtschaftlichem Betrachtungswinkel von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung. Vor allem das „billige Geld“ führt zu einer unnatürlich und volkswirtschaftlich schädlich geringen Insolvenzquote. Alte Geschäftsmodelle verbleiben am Markt und qualifizierte Arbeitskräfte werden nicht dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund einer „Quasi-Vollbeschäftigung“ entsteht so ein suboptimales Klima für die Entwicklung neuer zukunftsträchtiger Unternehmen.

Im Markt für Erneuerbare Energien ist die erste Konsolidierungswelle offensichtlich abgeschlossen – es ist nur noch eine geringfügig höhere Insolvenzaktivität dieser Branche zu beobachten. Im Druckbereich sowie in komplementären Branchen scheinen die notwendigen Kapazitätsanpassungen im Markt noch nicht abgeschlossen – in diesen Industrien zeigt sich ein erhöhtes Insolvenzaufkommen. Ansonsten streuen die Branchen der Insolvenzantragsteller sehr breit – ein spezifischer Fokus ist hier nicht zu erkennen.

Der Anteil der Eigenverwaltungsverfahren an der Gesamtanzahl an Verfahren von Unternehmen in der o.g. Größenkategorie ist auf nunmehr 42% stark angestiegen. Überraschend ist allerdings, dass bei Verfahren von Unternehmen mit über 100 Mio. € Umsatz der Eigenverwaltungsanteil mit nur 14% stark unterdurchschnittlich ist. In den Vorjahren war der Eigenverwaltungsanteil insbesondere bei Verfahren von Unternehmen über 100 Mio. € Umsatz besonders hoch. Auch ist der Anteil der § 270b Verfahren an den Eigenverwaltungsverfahren rückläufig. Bei den Unternehmen mit mehr als 20 Mio. € Umsatz sind lediglich 26% der Verfahren unter einem Schutzschirm in das Antragsverfahren gestartet. Als typisches Profil eines Eigenverwaltungsverfahrens bei Antragstellung zeichnet sich zunehmend folgendes Bild:

  • Mittelgroßes Verfahren eines Unternehmens mit bis zu 100 Mio. € Umsatz
  • § 270 a – Antragstellung
  • Insolvenzrechtsexperte in der Organstellung als „Eigenverwalter“