FEBRUAR 2014: Akzeptanz der Eigenverwaltung (QII/2012 bis QIV/2013)
Akzeptanz der Eigenverwaltung – knapp jedes vierte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet: Seit Einführung des ESUG wurden von den beobachteten 248 Großinsolvenzen (Mindestkriterien: EUR 20 Mio. Umsatz und 100 Mitarbeiter) 55 Verfahren in Eigenverwaltung eröffnet (22%). Hierbei überwogen die Verfahren nach § 270a (32 Verfahren oder 13%) gegenüber den Schutzschirmverfahren nach § 270b (23 Verfahren oder 9%).
Besondere Akzeptanz findet die Eigenverwaltung bei Unternehmen mit einem Umsatz größer 100 Mio. EUR. Hier ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Eigenverwaltungen (33%) – insbesondere an Schutzschirmverfahren – zu beobachten. Gerade diese Kategorie repräsentiert die Zielgruppe von spezialisierten „ESUG-Beratern“ und ist möglicherweise durch oftmals komplexe Konzernstrukturen besonderes geeignet für Sanierungen unter Erhalt des bestehenden Rechtsträgers (Planverfahren).
Die genaue Darstellung von Eigenverwaltungsverfahren nach Größenkriterien erfolgt in der Statistik des Monats März.