JUNI 2014: TOP10 INSOLVENZGERICHTE NACH ANZAHL GROßVERFAHREN (QII/2012 bis QI/2014)
Großstädte und Ballungszentren erwartungsgemäß mit Top-Platzierungen bei der Anzahl von Großverfahren – Top10 vereinen zusammen jedoch lediglich 31% (insgesamt 77) aller Großinsolvenzen: Seit Einführung des ESUG wurden die meisten der beobachteten 248 Großinsolvenzen (Mindestkriterien: EUR 20 Mio. Umsatz und 100 Mitarbeiter) in Düsseldorf und Hamburg eröffnet (jeweils 13 Verfahren). Weitere Metropolen wie Berlin, Essen, Frankfurt a.M. oder München folgen auf den Plätzen.
Auffällig ist insbesondere die stark differierende Anzahl von Eigenverwaltungsverfahren je nach Amtsgerichten. Während bei den führenden Amtsgerichten Düsseldorf und Hamburg sechs bzw. vier von 13 Verfahren nach § 270a oder § 270b beantragt wurden (46 bzw. 31%), gingen in Frankfurt a.M., Darmstadt und München ausschließlich „klassische“ Insolvenzanträge ein. Ein Erklärungsansatz dürfte vor allem in den unterschiedlichen Umsatzgrößen der betroffenen Unternehmen zu finden sein. Denn mit Ausnahme des Großverfahrens „neckermann.de Unternehmensgruppe“ (Amtsgericht Frankfurt a.M.) wiesen die Verfahren in Düsseldorf (EUR 164 Mio.) und Hamburg (EUR 340 Mio.) deutlich höhere durchschnittliche Umsatzwerte auf als die der drei „Schlusslichter“ der Top 10 im beobachteten Zeitraum (insgesamt lediglich EUR 64 Mio. im Durchschnitt). Dieser Aspekt unterstreicht erneut den Trend zur Sanierung in Eigenregie bei tendenziell eher „großen“ Unternehmensinsolvenzen.