NOVEMBER 2014: ANTEILE VON EIGENVERWALTUNGEN BEI ANTRAGSTELLUNG NACH PLZ-REGIONEN
Die Anzahl der beantragten Großverfahren variiert je nach Region stark. Gleichzeitig bleibt der Anteil an Eigenverwaltungen relativ homogen: Seit Einführung des ESUG im März 2012 wurden die meisten Großverfahren (Mindestkriterien: EUR 20 Mio. Umsatz und 100 Mitarbeiter) in den Ballungsräumen Nordrhein Westfalens (55 Verfahren bzw. 16%) und Baden-Württembergs (44 Verfahren bzw. 13%) beantragt. Schlusslichter waren in dieser Stastik die Regionen rund um Frankfurt am Main und Berlin (je 6%).
Der Anteil an Eigenverwaltungsverfahren der jeweiligen Regionen zeigte sich im selben Zeitraum relativ konstant. Bis auf die Region Frankfurt (lediglich 10%) wurden in sämtlichen anderen Regionen Deutschlands in ca. jedem dritten bis vierten Fall Verfahren nach § 270a oder § 270b beantragt.
Die zunehmende Tendenz zur Sanierung in Eigenregie wird somit weiterhin bestätigt.