Q1/2015: Art der Lösungen bei Großinsolvenzen seit 2012


Q1/2015: Art der Lösungen bei Großinsolvenzen seit 2012

Die Einführung des ESUG sollte vor allem auch die Sanierung mittels Insolvenzplanverfahren stärken. Die diesbezügliche Auswertung der perspektiv-Transaktionsdatenbank "Inso-Results" mit insgesamt 364 Insolvenz-Großverfahren von Unternehmen über € 20 Mio. Umsatz, die im Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 31.12.2014 Antrag gestellt haben, zeigt interessante Ergebnisse:

Der Anteil an mittels Planverfahren sanierten Unternehmen an allen betrachteten Großverfahren ist mit 8% zwar deutlich gestiegen, aber insgesamt doch noch immer gering. Gleichzeitig liegt der Anteil an bei Antragstellung in Eigenverwaltung gestarteten Verfahren bei Unternehmen in der betrachteten Größenordnung bei 29%.

Differenziert man nach klassischen Verfahren und Eigenverwaltungsverfahren im Hinblick auf die Sanierung mittels Plan stellen sich die Ergebnisse sehr unterschiedlich dar. Während in klassischen Verfahren die Sanierung dieser Art mit einem Anteil von 1% nach wie vor ein Schattendasein fristet, liegt der Anteil bei Eigenverwaltungsverfahren bei immerhin 26%. Die Eigenverwaltung scheint somit eine wesentliche, Planverfahren begünstigende Voraussetzung zu sein. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch in Eigenverwaltungsverfahren die Übertragungslösung mit 38% noch immer die häufigste Art der realisierten Fortführungslösungen ist. In klassischen Verfahren liegt der Anteil übertragender Sanierungen bei 58%.

Zum jetzigen Zeitpunkt endeten 8% der in Eigenverwaltung gestarteten Verfahren und 13% der klassischen Verfahren in einer Liquidation des Schuldnerunternehmens, wobei dieser Anteil aufgrund von jeweils 28% noch nicht geklärten Verfahrensausgängen noch steigen kann.  

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