September 2014: AKZEPTANZ DER EIGENVERWALTUNG (QII/2012 BIS QII/2014)
Akzeptanz der Eigenverwaltung – knapp jedes dritte Insolvenzverfahren wurde in Eigenverwaltung beantragt: Seit Einführung des ESUG wurden von den beobachteten 291 Großinsolvenzen (Mindestkriterien: EUR 20 Mio. Umsatz und 100 Mitarbeiter) 85 Verfahren in Eigenverwaltung beantragt (29%). Hierbei überwogen die Verfahren nach § 270a (51 Verfahren oder 18%) gegenüber den Schutzschirmverfahren nach § 270b (34 Verfahren oder 12%).